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| ALLGEMEINE
REISEBEDINGUNGEN |
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| 1.
Abschluss des Reisevertrages a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde der LUBU Reisen GmbH nachfolgend kurz als LR genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch LR zustande. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die Reisebestätigung dem Anmelder zugesandt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalter vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist der LR die Annahme erklärt. |
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| 2.
Bezahlung |
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| 3.
Leistungen, Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen in den Prospekten sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der LR. |
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4. Leistungs-
und Preisänderungen |
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| 5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung Ersatzpersonen a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann LR eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen je nach Reiseart und pro angemeldeter Person. b) Flugreisen & Kreuzfahrten Bis 50 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 35.- pro Person erhoben. 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ab 6. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises c) Bus & Bahnreisen/Hotelaufenthalte mit Selbstanreise Bis 35 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 35.- pro Person erhoben. 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises ab 6. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise 75% des Reisepreises d) LR berechnet € 35.- pro Person, wenn Sie selbst die Reise nicht antreten können und von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen und eine Ersatzperson stellen. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese weiterbelastet. |
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| 6.
Rücktritt wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist LR berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet. |
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| 7.
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können LR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann LR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. LR ist, falls der Vertag für die Beförderung mitumfasste, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen, währenddessen die übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen. |
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| 8.
Störung durch den Reisenden LR kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. |
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| 9.
Haftung a) LR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ort- und Landesüblichkeiten. b) LR haftet für ein Verschulden der mit der Leistung betrauten Personen. c) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so sind diese als Fremdleistungen anzusehen. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. d) LR übernimmt insbesondere keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet LR nicht bei Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw. |
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| 10.
Gewährleistungen a) Weist die Reise Mängel auf, so ist die Reiseleitung sofort zu verständigen, die für die notwendige Abhilfe zu sorgen hat. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungs- und Schadenersatzansprüche aus. b) Der Reisende kann den Vertrag bei erheblichem Mangel kündigen, wenn LR nach einer ihr vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich oder von LR verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei gerechtfertigter Kündigung kann LR für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. |
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| 11.
Beschränkung der Haftung a) Die vertragliche Haftung von LR für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit LR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) LR haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. c) Ein Schadenanspruch gegen LR ist insoweit ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmter Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. |
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| 12.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglicher vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber LR schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisend nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden and der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus Handlung unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren. |
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| 13.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Information von LR bedingt sind. |
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| 14.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. |
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| 15.
Gerichtstand Der Reisende kann die LUBU GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von LR gegen den Reisenden ist der Wohnort des Reisenden maßgebend. |
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| Stand 1. Oktober 2000 | |||||||
| Veranstalter: LUBU Reisen GmbH Schöllkrippenerstraße 21 63768 Hösbach Tel. 06021/52519 Fax. 06021-57713 e-mail lubureisen@aol.com |
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